AGB
IMPERIA Models - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Viktoria Kummer
Telefon: +43 664 1622067
Mail: office@imperiamodels.management
UID-Nummer:
ATU78273137
Gerichtsstand: Eisenstadt
1. Geltung, Vertragsabschluss
a. Imperia Models, (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen
der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit
Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
b. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem
Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt
werden.
c. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht
akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes
vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines
weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es
nicht.
d. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als
vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14
Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret
geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich
hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher
Leistungsinhalte und Entgelte.
e. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen
und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am
nächsten kommt, zu ersetzen.
f. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social Media Kanäle
a. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin,
dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden
kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten,
Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu
entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und3. Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der
Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos
entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von
den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt
auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung
des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in
Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser
Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt
diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der
Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte
und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die
Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und
Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“
einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der
einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so
eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür
einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen
Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll
(„Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom
Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages
Gestaltungsfreiheit der Agentur.
b. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und
Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich
sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des
Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung
des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch
entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder
nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder
verzögert werden.
c. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur
Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-,
Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen
(Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind
und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur
haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht –
jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzungderartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die
Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch
genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche
Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen,
insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde
verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu
unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche
Unterlagen zur Verfügung.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
a. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst
auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen
sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige
Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
b. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder
im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger
Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig
auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche
Qualifikation verfügt.
c. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht
wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde
einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des
Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
5. Termine
a. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der
Agentur schriftlich zu bestätigen.
b. Befindet sich die Agentur in Verzug, z.b Promotions, Fertigstellung des Accounts
so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur
schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und
diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen
Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Vorzeitige Auflösung
a. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
b. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter
verzögert wird;c. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer
Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem
Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder
Mitwirkungspflichten, verstößt.
d. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser
auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung
der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
e. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne
Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer
angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des
Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag
verstößt.
7. Honorar
a. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur
für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist
berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
b. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in
gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die
erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und
kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der
marktüblichen Höhe.
c. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte
Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur
erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
d. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur -
unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert
oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen
entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen
Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder
vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der
Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar
(Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG
ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche
Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu
stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten
Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und
sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
a. Das Honorar ist binnen 3 Tagen mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur
Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen
schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung
sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.
b. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für
Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für
den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in
marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines
Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die
Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon
unberührt.
c. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im
Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten
Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
d. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur
Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).
Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
e. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der
Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur
schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9. Eigentumsrecht und Urheberrecht
a. alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.
Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen,
Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die
einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und
können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung
des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck.
Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der
Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs-
und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die
vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten
Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungender Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren
Leihverhältnis.
b. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere
deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte,
sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen
urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller
sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.
Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche
Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der
Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
c. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich
vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob
diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur
erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte
angemessene Vergütung zu.
d. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die
Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach
Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung
urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur
notwendig.
e. Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein
Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung
zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein
Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach
Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
f. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter
Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
10. Kennzeichnung
a. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen
Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen,
ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
b. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs
des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf
ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden
bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
11. Gewährleistunga. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht
Tagen nach Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht
Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels
anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als
genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von
Mängeln ausgeschlossen.
b. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht
auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur
wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur
alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen
ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu
verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem
Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der
Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften
(körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
c. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre
rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und
verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer
Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im
Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht
gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn
diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
d. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Der Kunde ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die
Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
e. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
a. Die Agentur ist berechtigt, zur Erstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Code etc.) Systeme der Generativen Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) einzusetzen. Die Auswahl der geeigneten Tools obliegt der Agentur.
b. Haftungsausschluss für KI-Ergebnisse: Die Agentur wendet beim Einsatz von KI-Tools und beim sogenannten "Prompting" (Eingabe von Befehlen) die branchenübliche und höchstmögliche Sorgfalt an. Der Kunde nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass KI-Systeme technisch bedingt fehlerhafte, ungenaue oder faktisch falsche Ergebnisse ("Halluzinationen") generieren können, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht immer sofort erkennbar sind.
Die Agentur übernimmt daher keine Gewährleistung oder Garantie für die faktische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch KI generierten Inhalte. Die Überprüfung der Inhalte auf inhaltliche Richtigkeit obliegt dem Kunden vor der Veröffentlichung.
c. Urheberrechtliche Situation: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung KI-generierte Inhalte (Outputs) unter Umständen nicht urheberrechtlich schutzfähig sind. Die Agentur kann dem Kunden daher nur jene Nutzungsrechte einräumen, die ihr selbst am Output zustehen. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die KI-Inhalte exklusiv genutzt werden können oder frei von Rechten Dritter sind (z.B. aufgrund von Trainingsdaten der KI).
d. Kennzeichnungspflicht: Sofern gesetzliche Vorschriften (z.B. AI Act der EU) eine Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten verlangen, verpflichtet sich der Kunde, diese Kennzeichnung bei der Veröffentlichung vorzunehmen, sofern dies nicht bereits durch die Agentur geschehen ist.
12. Haftung und Produkthaftung
a. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer
Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für
Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es
sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder
Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter
oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit
hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
ihrer „Leute“.
b. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur
erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden,wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht
nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte
Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für
Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von
Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder
sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und
klaglos zu halten.
c. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis
des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der
Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-
Auftragswert begrenzt.
13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten
sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem
österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen
und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den
Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten
Beförderungsunternehmen übergeben hat.
b. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden
ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht
vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
c. Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur
in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in
gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche
Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.